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Worin
liegt der Reiz und die Attraktivität unserer Investments in Solarstromprojekte?
Der deutsche Staat fördert den Bau von Solarstromanlagen durch das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz).
Durch dieses Gesetz werden die Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, Solarstrom für den Zeitraum von mindestens 20 Jahren in ihr Stromnetz einzuspeisen
und die erzeugte Sonnenenergie den Eigentümern der Solarstromanlage zu vergüten.
Da die Schwankungen zwischen guten und schlechten Sonnenjahren gering sind und sich mehr als 95%
der Kosten einer Solarstromanlage über den Zeitraum von 20 Jahren fixieren lassen, sind die allgemeinen wirtschaftlichen Risiken solcher Kapitalanlagen
eher gering.
Auch sind Solarstromanlagen ethische Investments. Ihre
Verwaltung erfordert keinen großen Aufwand. |
Die erzielbare
Rendite unserer Solarstromanlagen liegt bezogen auf das eingesetzte Eigenkapital mindestens bei
ca. 10% p. a. Dabei gibt es
keine Bewertung- und Spekulationsrisiken wie bei Aktien und Anleihen.
Anders als bei Immobilien stellt sich auch nicht die Frage der Vermietbarkeit und des Wiederverkaufswerts. Auch haftet bei
unseren Fremdfinanzierungen für den Erwerb von Solarstromanlagen nicht der Kreditnehmer persönlich mit seinem gesamten Vermögen, sondern lediglich mit seinem zum Zwecke des Erwerbs in die Projektgesellschaft eingezahlten Eigenkapitals.
Während fast alle Anlageformen außerhalb von Staatsanleihen und Festgeldkonten, die nur eine Rendite von ca. maximal 3% p. a. bieten, in der Finanzmarktkrise erheblich an Wert eingebüßt haben,
gilt dies ausdrücklich nicht für unsere eigenen gut rentierlichen Kapitalanlagen in Solarstromprojekte.
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